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Impressum

 

 

Adresse
Firmenname:  Well-Gym Sports Niebüll UG (haftungsbeschränkt) 
Straße Nummer: Robert Bosch Straße 1  PLZ Ort: 25899 Niebüll

Telefon: 04661 - 6758333  
Telefax: 04661 - 6758335  

Notfallnummer: 0174-4180772
E-Mail: well-gym-niebuell@online.de
Gesellschafter: Norbert Hamann, Frank Marquardt

HRB 11934 FL Umsatzsteuer ID DE293217080

 

 

AGB WELL-GYM Sports Niebüll UG (haftungsbeschränkt)

§1

Die Beiträge sind jeweils zum 1., bzw. zum 15. eines Monats fällig. Gerät das Mitglied mit mindestens zwei Monatsbeiträgen in Verzug, so werden auch alle bis zum Ablauf der aktuellen Restlaufzeit noch anfallenden Beiträge sofort zur Zahlung fällig. Die Bezahlung der Beiträge erfolgt per Lastschrifteinzugsverfahren.  Die Preise haben bis zur Vorlage einer neuen Preisliste Gültigkeit.

 

 §2

Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat vor Ablauf des Vertrages. Außerordentliche Kündigungen sind nur möglich, wenn das Mitglied mehr als 20 km vom Well-Gym Niebüll wegzieht, (Nachweis erforderlich). Kündigungen wegen Krankheiten sind nur bei Langzeitkrankheiten über sechs Monate, welche vom Arzt bescheinigt werden müssen, gültig. Sollte das gekündigte Mitglied innerhalb der vom Arzt bescheinigten Krankheit einen Vertrag in einem anderen Sportcenter unterzeichnen, ist die vorherige Kündigung Im Well-Gym hinfällig und der gesamte Restbetrag ab Kündigungsdatum bis zur regulären Ablaufzeit des Vertrages fällig.Das Mitglied, das bis zu sechs Monaten krankgeschrieben wird, hat das Recht darauf, den Vertrag bis zur Beendigung der Krankheit ruhen zu lassen. Hierbei wird pro Monat 10 € Verwaltungsgebühr veranschlagt und im Lastschriftverfahren vom Konto des Mitgliedes abgebucht.

 

 §3

Für jede Mahnung wird eine Kostenpauschale von 5,00 € erhoben.Nach fruchtlosem Mahnen übergibt das Well-Gym die Forderung an die EUROTREUHAND-INKASSO. Kosten der Bringschuld-Eintreibung trägt das Mitglied.

 

 §4

Eigene Getränke dürfen nur in Kunststoff-Flaschen mitgebracht werden. Glasflaschen sind wegen der Unfallgefahr verboten.

 

 §5

Durch eine Verlegung des Sitzes von WELL-GYM bis 10 km innerhalb des vom Ortskern Niebüll, oder einen Wechsel der Gesellschafter oder der Rechtsform wird die Gültigkeit des Vertrages nicht berührt.

 

 §6

Die Nutzung des Well-Gym unterliegt der ausgehängten Hausordnung.

 

 §7

Ergänzungen oder Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

 

 §8

Haftungsbestimmung: Die Teilnahme an Kursen und das Trainieren im  Well-Gym Sports Niebüll erfolgen auf eigene Gefahr. Es wird darauf hingewiesen, dass geeignete Kleidung und Schuhe zum Training angezogen werden müssen. Bei Indoor-Kursen wird ebenfalls auf entsprechende Kleidung geachtet (z.B. saubere Turnschuhe). Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass er die Trainer und die Gesellschafter vom Well-Gym-Fitnesscenter für sämtliche Schäden, seien es körperliche, materielle oder immaterielle Schäden, die durch die Teilnahme an Kursen oder an den Geräten entstehen, (und nicht durch die Fahrlässigkeit des Trainers zustande gekommen sind) nicht verantwortlich machen kann. Gesundheitliche Probleme, die durch die Teilnahme an Kursen, dem Training oder der Nutzung unserer Saunen hervorgerufen oder verstärkt werden, unterliegen keinem Versicherungsschutz. Eine Haftung für die durch die Kursteilnahme verursachte Verstärkung bereits bestehendergesundheitlicher Probleme wird nicht übernommen. Das Well-Gym übernimmt keine Haftung oder Rückerstattungen von Beiträgen bei Force Majeur. Der Kursteilnehmer mit bestehenden gesundheitlichen  Problemen (z.B. Herz-Kreislauf- Erkrankungen) ist verpflichtet, seine Teilnahme an dem Kurs mit dem behandelnden Arzt abzustimmen und dem Trainer zu melden.  Wir empfehlen vor dem Besuch eines Kurses eine sportärztliche Untersuchung.

 

§9

Training von Minderjährigen
Das freie Training bei Minderjährigen / Jugendlichen unter 16 Jahren, ist mit der Unterschrift des Erziehungsberechtigten Elternteils als Haftungsausschluss gegenüber der Well-Gym Sports Niebüll UG (haftungsbeschränkt) zu unterschreiben, damit der frei trainierende Minderjährige/Jugendliche das Training alleine und unter wiederkehrender Aufsicht des /der Trainer nutzen kann. Wird kein Haftungsausschluss vom elterlichen Erziehungsberechtigten Teil unterzeichnet, muss ein volljähiges Mitglied der Familie / Elternteil das Training begleiten, bzw. beobachten. Das freie Training sollte frühestens ab 14 Jahren stattfinden dürfen, darunter nur mit elterlichem Erziehungsberechtigten.

 

§10

Selbtverantwortung: Jeder Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung, dass er sich für gesund hält (wir empfehlen eine sportärztliche Untersuchung) und selbst die Verantwortung für sein Handeln während des Trainings trägt.

 

§11

Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger Kontrolle des Inhaltes können wir keine Haftung übernehmen für inhaltliche Fehler oder externe Links.

 

§12

10er Karten, 4 Tages Karten, 4 Wochen Probemonatskarten müssen am Empfang unaufgefordert vorgezeigt werden. Wird dieses mißachtet ist das Well-Gym berechtigt bei bekanntwerden drei Tage abzustreichen. Die Verantwortung der ligimitation obliegt dem Kartennutzer.

§13

Die Öffnungszeiten sind auf der Homepage ersichtlich und können vom Unternehmen jederzeit geändert werden. Das Mitglied hat ein Anrecht auf 6 Öffnungstage pro Woche, ausgenommen Feiertage und/oder Brückentage/Umzug Renovierungsarbeiten. Das Unternehmen hat das Anrecht den Betrieb wegen Renovierungsarbeiten, Umzug oder Umbaumaßnahmen für bis zu 10 Tage pro Jahr zusammenhängend zu schließen ohne das  dass Mitglied ein Anrecht auf Rückzahlung  oder Erlass des Beitrages hat. 

 

§ 14

Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberücksichtigt.

NEU: Transponderöffnung in Niebüll

Herrlich normal und familiär...

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